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   VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02   

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https://dejure.org/2005,41953
VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02 (https://dejure.org/2005,41953)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26.05.2005 - VerfGH 186/02 (https://dejure.org/2005,41953)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - VerfGH 186/02 (https://dejure.org/2005,41953)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Deshalb kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).

    Die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO geht nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O. sowie BVerfGE 66, 116 zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Art. 15 Abs. 1 VvB begründet Hinweispflichten des Gerichts insoweit nur, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht damit rechnen mußte, daß sein Vortrag mißverstanden werden konnte (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO geht nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O. sowie BVerfGE 66, 116 zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß ein Berufungsbeklagter sein erstinstanzliches Vorbringen nicht wiederholen oder in Bezug nehmen muß, sondern sich darauf beschränken kann, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen und neue Angriffsmittel abzuwehren (vgl. BVerfG, NJW 2000, 131).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    a) aa) Aus Art. 15 Abs. 1 VvB folgt, daß ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung ziehen muß (Beschluß v. 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 , st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falls eindeutig ergibt (Beschluß vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Eine entsprechende, auf Art. 10 Abs. 1 VvB gestützte Rüge hat der Beschwerdeführer schon nicht erhoben (zur erforderlichen Angabe des Prüfungsmaßstabs vgl. Beschluß vom 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 - LVerfGE 6, 83 ), jedenfalls aber nicht in der den Darlegungsanforderungen des § 50 VerfGHG (vgl. Beschluß vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ) genügenden Weise begründet.
  • VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen ausdrücklicher Rüge der Verletzung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Eine entsprechende, auf Art. 10 Abs. 1 VvB gestützte Rüge hat der Beschwerdeführer schon nicht erhoben (zur erforderlichen Angabe des Prüfungsmaßstabs vgl. Beschluß vom 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 - LVerfGE 6, 83 ), jedenfalls aber nicht in der den Darlegungsanforderungen des § 50 VerfGHG (vgl. Beschluß vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ) genügenden Weise begründet.
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